Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen – Storehunt im Burgaupark
1. Veranstalter
Veranstalter der Aktion und des damit verbundenen Gewinnspiels ist:
Burgaupark Jena
Keßlerstraße 12
07745 Jena
Deutschland
2. Gegenstand der Aktion
Der Veranstalter führt im Burgaupark die Aktion „Storehunt“ mit einem damit verbundenen Gewinnspiel durch.
Teilnehmende können bei qualifizierenden Einkäufen in ausgewählten teilnehmenden Geschäften des Burgauparks Storehunt-Sticker sammeln. Wer insgesamt 10 Sticker auf der dafür vorgesehenen Sammelkarte gesammelt hat, kann mit der vollständig beklebten Sammelkarte am Gewinnspiel teilnehmen.
Die Teilnahme an der Aktion und am Gewinnspiel richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.
3. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen,
die das 18. Lebensjahr vollendet haben und
ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Veranstalters sowie der SawatzkiMühlenbruch GmbH, deren Angehörige sowie alle unmittelbar an der Konzeption und Durchführung des Gewinnspiels beteiligten Personen.
4. Teilnahmezeitraum
Die Aktion findet im Zeitraum vom 08. August bis einschließlich 05. September 2026 statt.
Teilnahmen außerhalb dieses Zeitraums werden nicht berücksichtigt.
5. Teilnahme
Die Teilnahme erfolgt durch das Sammeln von insgesamt 10 Storehunt-Stickern auf der dafür vorgesehenen Sammelkarte.
Für den Erhalt eines Stickers ist ein Einkauf im Wert von mindestens 10 € in einem der teilnehmenden Geschäfte erforderlich.
Pro qualifizierendem Einkauf ab 10 € wird ein Sticker ausgegeben. Die Höhe des Rechnungsbetrags über 10 € hinaus hat keinen Einfluss auf die Anzahl der ausgegebenen Sticker.
Die Stickerausgabe ist auf einen Einkauf pro Tag begrenzt.
Die Storehunt-Sticker sind in folgenden teilnehmenden Geschäften erhältlich:
Action
Deichmann
Edelweiß
Ernsting’s family
Fleischerei Hönnger
Fressnapf
Jeans Fritz
Katrin’s Schmucklädchen
Optik Matt
ORION
Rusta
Woolworth
Für die Teilnahme am Gewinnspiel muss die Sammelkarte vollständig mit 10 gültigen Storehunt-Stickern beklebt sein.
Die vollständig beklebte Sammelkarte muss innerhalb des Teilnahmezeitraums entsprechend der im Burgaupark kommunizierten Abgabemöglichkeit eingereicht werden.
Unvollständige, manipulierte, unleserliche oder verspätet abgegebene Sammelkarten können nicht berücksichtigt werden.
6. Kaufvoraussetzung
Für den Erhalt eines Storehunt-Stickers ist ein Einkauf im Wert von mindestens 10 € bei einem der teilnehmenden Geschäfte erforderlich.
Pro Einkauf ab 10 € wird unabhängig vom Gesamtwert des Einkaufs lediglich ein Sticker ausgegeben.
Die Stickerausgabe ist auf einen Einkauf pro Tag begrenzt.
Ein höherer Einkaufswert erhöht weder die Anzahl der ausgegebenen Sticker noch die Gewinnchance.
7. Gewinne
Unter allen gültigen Teilnahmen werden insgesamt 10 Mieter-Gutscheine im Wert von jeweils 50 € verlost.
Jede Gewinnerin beziehungsweise jeder Gewinner erhält einen Gutschein im Wert von 50 €.
Eine Barauszahlung, ein Umtausch oder eine Übertragung des Gewinnanspruchs auf andere Personen ist ausgeschlossen.
Sollte ein Gewinn aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, nicht verfügbar sein, behält sich der Veranstalter vor, einen gleichwertigen Ersatzgewinn bereitzustellen.
8. Ermittlung der Gewinnerinnen und Gewinner
Die Gewinnerinnen und Gewinner werden nach Ablauf des Teilnahmezeitraums per Zufallsprinzip aus allen gültigen Teilnahmen ermittelt.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
9. Benachrichtigung und Gewinnabwicklung
Die Gewinnerinnen und Gewinner werden über die im Rahmen der Teilnahme angegebenen Kontaktdaten benachrichtigt, beispielsweise
telefonisch,
per E-Mail oder
schriftlich.
Die Gewinnerin oder der Gewinner ist verpflichtet, sich innerhalb von 7 Tagen nach der Benachrichtigung zurückzumelden.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung oder kann die Gewinnerin beziehungsweise der Gewinner aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Kontaktdaten nicht erreicht werden, verfällt der Gewinnanspruch. In diesem Fall ist der Veranstalter berechtigt, eine neue Gewinnerin beziehungsweise einen neuen Gewinner zu ermitteln.
Die Gewinne sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, im Burgaupark Jena abzuholen.
10. Ausschluss von Teilnehmenden
Der Veranstalter ist berechtigt, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen, insbesondere bei
falschen Angaben zur Person,
Manipulation oder Fälschung von Sammelkarten oder Stickern,
Manipulationsversuchen bei der Durchführung der Aktion,
Verstößen gegen die Vorgaben zur Stickerausgabe oder
sonstigen Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen.
Bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes kann ein bereits zugesprochener Gewinn nachträglich aberkannt werden.
11. Haftung
Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Pflichten haftet der Veranstalter nur für den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden.
Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Der Veranstalter haftet insbesondere nicht für
verloren gegangene oder beschädigte Sammelkarten,
technische Störungen,
Übertragungsfehler oder
sonstige Umstände außerhalb seines Einflussbereichs.
12. Datenschutz
12.1 Verantwortlicher
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel ist der oben genannte Veranstalter.
12.2 Zweck der Verarbeitung
Die im Rahmen des Gewinnspiels erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich verwendet für
die Durchführung des Gewinnspiels,
die Prüfung der Teilnahmeberechtigung,
die Ermittlung und Benachrichtigung der Gewinnerinnen und Gewinner sowie
die Abwicklung der Gewinnübergabe.
12.3 Rechtsgrundlage
Die Verarbeitung der für die Durchführung des Gewinnspiels erforderlichen personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
Soweit gesetzliche Pflichten bestehen, erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.
Soweit eine gesonderte Einwilligung erteilt wird, erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.
12.4 Datenkategorien
Im Rahmen des Gewinnspiels können insbesondere folgende personenbezogene Daten verarbeitet werden:
Name,
Telefonnummer,
E-Mail-Adresse sowie
gegebenenfalls weitere für die Gewinnabwicklung erforderliche Kontaktdaten.
12.5 Speicherdauer
Die personenbezogenen Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für die Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels erforderlich ist.
Nach vollständigem Abschluss des Gewinnspiels werden die Daten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder sonstigen rechtlichen Gründe für eine weitere Speicherung bestehen.
12.6 Weitergabe an Dritte
Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Durchführung oder Gewinnabwicklung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.
12.7 Betroffenenrechte
Teilnehmende haben im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere das Recht auf
Auskunft,
Berichtigung,
Löschung,
Einschränkung der Verarbeitung,
Widerspruch sowie
Datenübertragbarkeit.
Darüber hinaus besteht das Recht, sich bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren.
13. Einwilligung in Werbung
Eine Einwilligung in den Erhalt von Werbung ist nicht Voraussetzung für die Teilnahme am Gewinnspiel.
Sofern im Zusammenhang mit der Aktion eine gesonderte Einwilligung zur werblichen Kontaktaufnahme eingeholt wird, ist diese freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
14. Änderungen und Beendigung des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält sich vor, die Aktion beziehungsweise das Gewinnspiel aus sachlichem Grund zu ändern, anzupassen oder vorzeitig zu beenden, sofern eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr gewährleistet werden kann.
Dies gilt insbesondere bei
technischen Problemen,
Manipulationsversuchen oder
rechtlichen Gründen.
Hieraus entstehen keine Ansprüche gegenüber dem Veranstalter, soweit gesetzlich zulässig.
15. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
16. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
An die Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die entsprechenden gesetzlichen Regelungen.
